„Nach hundert Jahren haben wir einen Streit aus der Zeit des Übergangs von der Monarchie zur Republik im besten Einvernehmen beendet.“ Mit diesen Worten würdigt Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer den historischen Moment, in dem ein jahrzehntelanger Konflikt zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern endgültig beigelegt wird. Nach Zustimmung der Stiftungsräte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat nun auch das Kuratorium der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) grünes Licht gegeben. Damit ist der Weg frei für die Gründung einer neuen Institution: der gemeinnützigen Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz.
Diese neue Stiftung übernimmt alle bisher zwischen den Hohenzollern und der öffentlichen Hand umstrittenen Objekte. Damit bleiben sie dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich, eingebettet in den Sammlungen von SPSG, SPK und DHM. „Die Einigung ist ein historischer Erfolg, und zwar zuallererst für die Öffentlichkeit und Deutschland als Kulturnation.“ Zahllose Kunstwerke, die zentrale Kapitel der Geschichte Brandenburgs, Preußens und Deutschlands erzählen, sind nun gesichert.
Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle bringt die Bedeutung der Lösung auf den Punkt: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit allen Partnern gelungen ist, den Gordischen Knoten zu entwirren – nicht mit brachialer Gewalt und endlosen Rechtsverfahren, sondern mit einer klugen Lösung.“ Für sie steht im Vordergrund, dass das kulturelle Erbe bewahrt wird: „Entscheidend ist nicht die Frage, wem die Objekte gehören, sondern was mit ihnen geschieht.“
Auch Sarah Wedl-Wilson, Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin, unterstreicht den identitätsstiftenden Wert: „Mit diesem Schritt ist die Zukunft zehntausender historisch bedeutender Objekte für die Öffentlichkeit in unseren Museen gesichert. Sie spielen für das Land Berlin eine zentrale identitätsstiftende Rolle: Durch sie bleibt die Geschichte unserer Stadt für zukünftige Generationen erfahrbar.“
Georg Friedrich Prinz von Preußen betont die gemeinsame Verantwortung für das kulturelle Erbe: „Es war immer mein Ziel, unser gemeinsames Kulturerbe dauerhaft für die kunstinteressierten Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Die nun gefundene Lösung ist eine hervorragende Basis für eine neue Partnerschaft zwischen den staatlichen Kulturstiftungen und meiner Familie.“
Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, Generaldirektor der SPSG, hebt die juristische Befriedung hervor: „Durch die Errichtung der neuen Stiftung werden langjährige juristische Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang vermieden.“ Auch die Verantwortung der öffentlichen Einrichtungen bleibt gewahrt: „Die Bewahrung, Erforschung und Vermittlung dieser international bedeutenden Kulturgüter bleiben auf Dauer in der Verantwortung der drei öffentlichen Einrichtungen, die diese Objekte auch schon bislang betreut haben.“
Prof. Dr. Marion Ackermann, Präsidentin der SPK, spricht von einem Meilenstein der Kooperation: „Es ist ein historischer und es ist wirklich ein gemeinsamer Erfolg.“ Besonders betont sie den Beitrag der Öffentlichkeit: „Viele bedeutende Objekte sind mit dieser Vereinbarung für immer für die Öffentlichkeit gesichert.“
Prof. Dr. Raphael Gross, Präsident des DHM, sieht in der neuen Stiftung einen Schutzraum für wissenschaftliche Freiheit: „Für das Deutsche Historische Museum ist an dieser neuen Einrichtung vor allem wichtig, dass die zuvor strittigen Objekte auch künftig so präsentiert werden können, wie es unserer historisch-kritischen Perspektive entspricht.“
Die Stiftung wird von einem dreiköpfigen Vorstand geführt, bestehend aus der Präsidentin der SPK, dem Generaldirektor der SPSG und dem Präsidenten des DHM – alle üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Der neunköpfige Stiftungsrat, in dem die öffentliche Hand die Mehrheit hat, überwacht die Grundsatzentscheidungen. Damit ist gewährleistet, dass die kulturellen Interessen der Allgemeinheit auch künftig im Mittelpunkt stehen.
Die bürgerlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Brandenburg wird durch ein eingebrachtes Kunstvermögen und ein kleines Barvermögen in Höhe von 20.000 Euro ausgestattet, das gleichmäßig von der öffentlichen Hand getragen wird. Für den Fall der Auflösung ist geregelt, dass das Vermögen an SPSG, SPK und DHM fällt. Damit wird das Erbe institutionell verankert.
Der Einigung war eine intensive Phase informeller Gespräche im Oktober 2024 vorausgegangen, initiiert von Georg Friedrich Prinz von Preußen und Vertretern der öffentlichen Hand. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Haus Hohenzollern sämtliche verbliebenen Klagen zurückgezogen – ein entscheidender Schritt für den Dialog.
Alle relevanten Dokumente – vom Rahmenvertrag bis zur Stiftungssatzung – sind öffentlich einsehbar unter:https://kulturstaatsminister.de/dokumente-zur-stiftung-hohenzollernsche…
Mit dieser Lösung endet nicht nur ein Streit, der fast ein Jahrhundert lang die deutsche Kulturpolitik beschäftigte. Sie ist zugleich ein neuer Anfang: für eine offene, rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit der Geschichte der Hohenzollern – „als Teil unserer deutschen Geschichte.“
Tags: Antiquitäten, Gartendesign, Gemälde, Glas, Historische Gärten, Hohenzollern, Kunst, Kunstgegenstände, Malerei, Möbel, Porzellan, Schlafzimmer, Silber, SkulpturenVeranstaltungshinweis: Stark – Schön – Schlau. Eine Götterweltrallye Geführte Rallye durch den Park Sanssouci für Familien und Kinder ab 6 Jahren Sonntag, 19. September 2021, 11 und 14 Uhr und Sonntag, 03. Oktober 2021, 11 und 14 Uhr Park Sanssouci, 14469 Potsdam Eintritt: 12 Euro / ermäßigt 8 Euro Anmeldung erforderlich: 0331.96 94-200 (Di–So) oder info@spsg.de Treffpunkt: Eingang Besucherzentrum Historische Mühle Familien und Kinder bedingt barrierefrei
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