Die Genehmigung des Bauantrags zum Umbau des denkmalgeschützten Innenraums der St. Hedwigs-Kathedrale durch die Berliner Kulturverwaltung versetzt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und ihre Wissenschaftliche Kommission in Sorge. Über 50 Jahre nach seiner Entstehung und Nutzung soll nun ein weltweit einzigartiger Sakralraum, der als „herausragende Raumschöpfung der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg“ gilt, aus angeblichen liturgischen Gründen zerstört werden.Die aus namhaften Experten aus Denkmalpflege, Architektur und Kunstgeschichte bestehende Kommission befürchtet, dass mit dieser nicht im Einzelnen belegten Begründung nicht nur ein einzigartiges Gesamtkunstwerk und Geschichtszeugnis beseitigt wird, sondern auch ein völlig falsches Zeichen für die denkmalpflegerische Verantwortung der Kirchen gesetzt wird. Wertvolles Kulturgut aus neuen Nutzungserwägungen zur Disposition zu stellen sei nicht akzeptabel, so die Kommission. Es sei ein Dammbruch in der Denkmalpflege zu befürchten, wohingegen bisher die respektvolle Orientierung der Nutzung an den Originalbestand des Denkmals unbestrittene Priorität habe. Hier zeigt sich die Wissenschaftliche Kommission über das mangelnde Gespür der Verantwortlichen im Berliner Erzbistum für ihre Vorbildfunktion zutiefst enttäuscht. Die erhofften nicht unerheblichen öffentlichen Fördermittel müssten dem Erhalt des Denkmals dienen, nicht seiner Zerstörung. Die Kommission verweist auch darauf, dass sich erhebliche Teile der Kirchengemeinde und der Öffentlichkeit bis heute stark mit diesem besonderen Kirchenraum identifizieren.
Auch nach der Liturgiereform des vergangenen Jahrhunderts hätten die Berliner Erzbischöfe die Gottesdienste in der Hedwigs-Kathedrale gefeiert, ohne dabei liturgische Mängel geltend zu machen. Der Innenraum des im Zweiten Weltkrieg ausgebrannten Kirchengebäudes sei zwischen 1958 und 1963 in einer beispiellosen Solidaraktion von Ost und West mit dem Besten, was Deutschland damals zu bieten hatte, entstanden. Der westdeutsche Architekt Hans Schwippert (1899-1973), auf den in Bonn der Umbau des Parlamentsgebäudes des Deutschen Bundestages und des Palais Schaumburg als Bundeskanzleramt zurückgeht, hatte die Pläne dazu in enger Abstimmung mit seinen Auftraggebern im Berliner Bistum ausgearbeitet und mit einem hochkarätigen Team von Bauleuten und Handwerkern verwirklicht. Dabei schufen ost- und westdeutsche Künstler die Ausstattung, deren Werke ansonsten in Museen zu sehen sind.
Zentrale Bestandteile der Gestaltung sind die Confessio der Unterkirche, die über einen offenen Treppenabgang erreichbar ist, und die miteinander über eine Stele verbundenen Altäre von Unter- und Oberkirche. Der ursprünglich barocke Bau erhielt damit eine Zeitschicht, die mit der Einbeziehung der Grablege des Märtyrers und Dompropsts Bernhard Lichtenberg auf die jüngste Geschichte verweist und die die bereits sich abzeichnenden liturgischen Veränderungen des II. Vatikanischen Konzils vorwegnahm.
Das DSD-Gremium erinnert nochmals an die Stellungnahme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vom Juli 2017, um an die historische Vernunft der Verantwortungsträger zu appellieren. „Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz plädiert für die Erhaltung des … Innenraums der St.-Hedwigs-Kathedrale…, in der eine ungewöhnliche Komplexität architektonischer, kunst-, kirchen- und liturgiehistorischer Ideen erreicht wurde.“ Eine besondere Würdigung des Innenraums der Berliner Hedwigskathedrale erfolgte 2016 in der Publikation von Sabine Schulte: Kreis, Kreuz und Kosmos.