Staatsgalerie Aschaffenburg im Schloss Johannisburg Staatsgalerie Aschaffenburg im Schloss Johannisburg - Mit freundlicher Genehmigung von: Bayerischen Staatsgemäldesammlungen

Was: Presse

Wann: 26.02.2025

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nehmen Stellung zur Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 20. Februar 2025 mit der Überschrift „Alarmstufe Rot“, in der von einer Liste mit angeblich 200 Raubkunstwerken im Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Rede ist.

Die Süddeutsche Zeitung behauptet, dass sie im Besitz einer „Roten Liste“ sei und…

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen nehmen Stellung zur Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 20. Februar 2025 mit der Überschrift „Alarmstufe Rot“, in der von einer Liste mit angeblich 200 Raubkunstwerken im Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Rede ist.

Die Süddeutsche Zeitung behauptet, dass sie im Besitz einer „Roten Liste“ sei und formulierte weiter:

„200 Werke in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind internen Museumsdokumenten zufolge NS-Raubkunst.“

Laut dem Bericht seien die in der Liste aufgeführten Werke als „Rot“ eingestuft, was bedeute, dass sie eindeutig als Raubkunst identifiziert seien, sofort zurückgegeben werden müssten und die Erben unverzüglich zu informieren seien. Zudem wird behauptet, dass die Öffentlichkeit hiervon keine Kenntnis hätte erhalten sollen.

Diese Aussagen sind falsch. Tatsächlich existierte zum Zeitpunkt der Berichterstattung kein internes Museumsdokument, das 200 Werke als „Rot“ kennzeichnet. Richtig ist, dass aktuell 97 Werke im Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen eine rote Markierung haben. Diese Markierung wird bereits dann vergeben, wenn Restitutionsansprüche potenziell betroffener Personen bestehen oder ein Raubkunstverdacht eine genauere Untersuchung erforderlich macht. Die zentrale Falschbehauptung des Artikels ist daher die Annahme, dass eine interne Prüfung diese Werke bereits als eindeutig rückgabepflichtige Raubkunst gemäß den Washingtoner Prinzipien identifiziert habe.

Ebenso unzutreffend ist die Behauptung, dass wesentliche Teile der Liste und die darin festgestellten Erkenntnisse nicht veröffentlicht wurden. Tatsächlich sind 53 der gelisteten Werke bereits bei Lost Art gemeldet und 82 Werke mit ihrer Provenienzgeschichte in der Online-Sammlung für die Öffentlichkeit einsehbar. Auch der durch den Artikel vermittelte Eindruck, es seien keine Restitutionen erfolgt, ist falsch. Seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen 25 Restitutionen vorgenommen, davon fünf allein in den Jahren 2020 bis 2024. Zudem stehen derzeit neun weitere Werke zur Restitution an, von denen vier bereits im Dezember 2024 positiv beschieden wurden.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) bestätigte, dass die Ampelkategorisierung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gängiger Museumspraxis entspricht, auch wenn sich die konkrete Umsetzung unterscheiden kann.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben daher den renommierten Presserechtler Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz, Berlin, mit der Prüfung presserechtlicher Schritte gegen die Süddeutsche Zeitung beauftragt.

Zudem begrüßen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Pressemeldung vom 25. Februar 2025, mit der der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zusätzliche Mittel für die Provenienzforschung in Aussicht stellt, und werden die darin benannten Maßnahmen umgehend umsetzen.

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Tags: Kunstwerke, Malerei, Raubkunst

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