VON MENZEL BIS MONET beleuchtet die bislang kaum erforschte qualitätsvolle Hamburger Sammlung Wolffson, ihre Stellung in der Sammlungslandschaft der Hansestadt und das Verhältnis des Sammlers Albert Martin Wolffson (1847–1913) zur Kunsthalle. Anlass ist das Bekanntwerden der Sammlung im Zuge der For- schung in Zusammenhang mit dem »Schwabinger Kunstfund« und der Ausstel- lung Bestandsaufnahme Gurlitt (Gropius Bau, Berlin, 2018/19), die das kontro- verse Erbe des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt zuletzt im geschichtlichen Kon- text zeigte. Nach einem Erbgang innerhalb der Familie Wolffson mussten zahl- reiche Werke im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt veräußert werden, da- runter auch Zeichnungen des Künstlers Adolf Menzel (1815–1905).36 Arbeiten dieses Künstlers bildeten den Mittelpunkt der Sammlung Wolffson. Nach der Berliner Ausstellung gelangten sechs hervorragende Menzel-Zeichnungen, die wieder in Familienbesitz sind, als Dauerleihgabe in die Hamburger Kunsthalle. Gezeigt werden nun diese sechs neben weiteren Zeichnungen Menzels aus dem Bestand des Kupferstichkabinetts sowie u. a. das Porträtgemälde Albert Wolffson (1906) von Max Liebermann. Zu diesen Schlüsselwerken zählt auch das Gemälde Waterloo-Bridge (1902) von Claude Monet, das die Hamburger Kunsthalle von der Witwe Helene Marie Wolffson 1927 erworben hatte. Insgesamt werden knapp hundert druckgraphische Arbeiten und Zeichnungen sowie elf Gemälde (u. a. von Daniel Nikolaus Chodowiecki, Ernst Eitner, Seymour Haden, Thomas Herbst, Arthur Illies, Hermann Kauffmann, Gotthard Kuehl, Max Liebermann, Alexandre Lunois, Ascan Lutteroth, Éduard Manet, Charles Meryon, Arthur Siebelist und Sion Longley Wenban), ergänzt um ein kunstgewerbliches Objekt, historische Fotografien, Auktionskataloge und Archivalien präsentiert. Darunter ist auch der silberne Prachtband der Reichsjustizgesetze (1878), den der Vater von Albert Martin Wolff- son, Isaac Wolffson, in Anerkennung seiner Mitarbeit in der Kommission zur Aus- arbeitung der Gesetze geschenkt bekommen hatte.
Albert Wolffson (21. Juli 1847 bis 16. Dezember 1913) ist Sohn des Hamburger Juristen Isaac Wolffson. 1869 als Rechtsanwalt zugelassen, war er in der Kanzlei seines Vaters aktiv und bildete ab den 1880er Jahren mit Partnern eine eigene Kanzlei. Ab 1895 vertrat er Behörden in Zivilprozessen. Wolffson hatte ein inten- sives Verhältnis zur Hamburger Kunsthalle: ab 1898 war er Mitglied der »Com- mission« für die Museumsverwaltung. Er engagierte sich in der Hamburger Bürger- schaft, saß im Aufsichtsrat der Hamburger Vereinsbank und der Hypothekenbank. Albert Wolffson ist in der Familiengrabstätte auf dem Ohlsdorfer Friedhof beigesetzt. Die Verbundenheit mit der Kunsthalle zeigt sich auch nach seinem Tod: Eine Stiftertafel für 1916 erinnert an Helene Marie Wolffson: Es ist das Jahr, in dem sie die Büste ihres Mannes – nach weiteren Kunstwerken – als Schenkung übergab.
Zu der Ausstellung erscheint eine Publikation in der Serie Kleine Reihe (96 Seiten, 12,90 Euro) der Freunde der Kunsthalle e. V. mit Texten zur Familien- und Sammlungsgeschichte Wolffson und dem Briefwechsel zwischen Alfred Lichtwark und Albert Wolffson. Kuratorin: Dr. Ute Haug (Leitung Provenienzforschung & Sammlungsgeschichte)