Aussenansicht Kunstmuseum Bern Aussenansicht Kunstmuseum Bern - Mit freundlicher Genehmigung von: KunstmuseumBern

Was: Presse

Wann: 28.04.2015

Der Stiftungsrat und die Direktion des Kunstmuseums Bern (KMB) haben zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Familie Gurlitt im Erbscheinverfahren betreffend den Nachlass von Cornelius Gurlitt gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München Einspruch erhoben hat. Infolgedessen ist es dem KMB nach wie vor verwehrt, die ihm testamentarisch vermachte Erbschaft…
Der Stiftungsrat und die Direktion des Kunstmuseums Bern (KMB) haben zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Familie Gurlitt im Erbscheinverfahren betreffend den Nachlass von Cornelius Gurlitt gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München Einspruch erhoben hat. Infolgedessen ist es dem KMB nach wie vor verwehrt, die ihm testamentarisch vermachte Erbschaft anzutreten.

An der gegenwärtigen Lage ändert sich nichts: Die Aktivitäten des KMB in Sachen Gurlitt bleiben aufs Allernotwendigste beschränkt; insbesondere wird die geplante Forschungsstelle ihre Arbeit vorläufig nicht aufnehmen.

Über die Dauer des nun anschliessenden Verfahrens kann bis auf weiteres nichts ausgesagt werden.

Tags: Kunsthändler, Kunsthistoriker, Kunstsammlung, Restitutionen, Sammlung Gurlitt

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